Was hat sich 2026 geändert?
Die Wehrpflicht für Männer wurde 2011 nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes. Der Dienst selbst bleibt freiwillig, aber es gibt wieder Pflichten für junge Männer:
- Fragebogen: Alle 18-Jährigen bekommen Post von der Bundeswehr mit einem QR-Code zu einem Online-Fragebogen. Männer ab Jahrgang 2008 müssen ihn ausfüllen, für Frauen ist er freiwillig.
- Musterung: Männer ab Jahrgang 2008 müssen zur Musterung. Sie wird schrittweise eingeführt und soll voraussichtlich ab Mitte 2027 den ganzen Jahrgang erfassen.
- Wehrdienst: bleibt freiwillig, mindestens 6 Monate, mit mindestens 2.600 € brutto im Monat.
Kann ich eingezogen werden?
Im Moment nicht. Eine Einberufung gegen den eigenen Willen ist nur möglich, wenn
- der Bundestag per Gesetz eine Bedarfswehrpflicht beschließt, weil sich nicht genug Freiwillige melden, oder
- der Spannungs- oder Verteidigungsfall festgestellt wird. Dann lebt die alte Wehrpflicht vollständig wieder auf.
Einen Automatismus gibt es laut Verteidigungsministerium nicht.
Wer ist wehrpflichtig?
Wehrpflichtig sind Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit ab dem 18. Geburtstag, auch wenn sie zusätzlich eine andere Staatsangehörigkeit haben. Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem man 45 wird. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt sie bis zum Ende des Jahres, in dem man 60 wird. Frauen und Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ sind nach dem Grundgesetz nicht wehrpflichtig, können aber freiwillig dienen. Maßgeblich ist der Eintrag im Personenstandsregister. Eine Ausnahme regelt das Selbstbestimmungsgesetz: Wer den Eintrag „männlich“ im Spannungs- oder Verteidigungsfall oder in den zwei Monaten davor ändert, bleibt für den Wehrdienst weiterhin wehrpflichtig.
Kriegsdienstverweigerung
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gilt weiterhin. Den Antrag stellen Sie schriftlich beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, entschieden wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Sollte die Wehrpflicht wieder voll aufleben, müssten anerkannte Verweigerer einen Ersatzdienst leisten.
Längere Auslandsaufenthalte
Laut Wehrpflichtgesetz brauchen Männer ab 17 eine Genehmigung der Bundeswehr, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Das Verteidigungsministerium hat davon im April 2026 eine allgemeine Ausnahme gemacht, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Derzeit müssen Sie also nichts beantragen.
Was passiert, wenn ich den Fragebogen ignoriere?
Für Männer ab Jahrgang 2008 ist das Ausfüllen Pflicht. Wer nicht, nicht rechtzeitig oder falsch antwortet, dem kann ein Bußgeld drohen. Wer keinen Wehrdienst leisten will, kann das im Fragebogen einfach angeben.